Garantiebedingungen

Garantieerklärung

5-Jahres-Herstellergarantie der Belanoti GmbH

(Ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen)

Diese Garantieerklärung regelt die freiwillige Herstellergarantie der Belanoti GmbH und gilt ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten des Käufers.

 

§1 Garantiegeber

Belanoti GmbH, Josef-Martin-Kraus-Str. 9, 74722 Buchen (Odenwald), Deutschland · E-Mail: info@belanoti.com

 

§2 Geltungsbereich

(1) Diese Garantie gilt für Möbelprodukte der Marke Belanoti, insbesondere Boxspringbetten, Bettgestelle und Polsterbetten, Polstermöbel und Sofas (einschließlich modularer Sofasysteme), Esstische sowie Stühle und Sitzmöbel.

(2) Sie gilt für alle Bestellungen ab dem 15.05.2026. Für frühere Bestellungen gelten ausschließlich die zum Bestellzeitpunkt gültigen Bedingungen sowie die gesetzliche Gewährleistung.

(3) Lieferländer und damit Geltungsräume dieser Garantie sind Deutschland, Österreich, Schweiz und Luxemburg. Bei einem Standortwechsel des Produkts in ein anderes Land erlischt der Garantieanspruch.

(4) Die Garantie gilt ausschließlich für den ursprünglichen Erstkäufer bei privater Nutzung im Innenbereich von Wohnräumen. Eine Übertragung auf Dritte sowie eine gewerbliche oder objektbezogene Nutzung (insbesondere Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Praxen, Büros, Vermietungs- und Veranstaltungsräume) sind ausgeschlossen.

(5) Voraussetzung für die Geltendmachung von Garantieansprüchen ist die Vorlage eines gültigen Kaufnachweises.

 

§3 Umfang der Garantie

(1) Die Belanoti GmbH gewährt auf alle in §2 (1) genannten Produkte eine freiwillige Herstellergarantie von 5 Jahren ab Lieferung an den Endkunden.

(2) Die Garantie umfasst nachweisbare Material- und Verarbeitungsfehler, die bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden waren und sich innerhalb der Garantiezeit zeigen.

(3) Maßgeblich für den Beginn der Garantiezeit ist das Lieferdatum gemäß Liefernachweis; ist dieses nicht eindeutig feststellbar, gilt das Rechnungsdatum.

(4) Die Garantie unterliegt den nachfolgend in §§4 und 5 geregelten Ausschlüssen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt (§11).

 

§4 Vom Garantieumfang ausgenommene Produkte

Nicht Bestandteil dieser Garantie sind, da für sie ausschließlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gelten:

•    Bezüge, Stoffe und Polsterungen als isolierte Komponenten, sofern kein eindeutig nachweisbarer Material- oder Verarbeitungsfehler am Bezugsmaterial selbst vorliegt

•    Bettkästen und Stauraummechaniken, sofern diese nicht integraler Bestandteil der tragenden Konstruktion sind

•    B-Ware, Outlet-Ware, Musterstücke, Ausstellungsmodelle und Retourenware – hier gilt ausschließlich die gesetzliche Gewährleistung im gesetzlich zulässigen Mindestumfang

•    Matratzen, Topper, Bettdecken, Kopfkissen, Bettwäsche und sonstige Textilien

•    Verschleißteile (z. B. Reißverschlüsse, Klettverschlüsse, Filzgleiter, Beschläge, Schrauben und Kleinteile)

•    Zubehör-, Dekorations- sowie elektrische und elektronische Komponenten (z. B. Beleuchtung, USB-Anschlüsse, Ladegeräte)

 

§5 Vom Garantieumfang ausgenommene Schäden und Mängel

Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere:

(1) Normaler Verschleiß und handelsübliche Eigenschaften: übliche Gebrauchsspuren, Faltenbildung, leichte Sitzmuldenbildung sowie Weichwerden und Formveränderungen von Polstern und Kissen durch regulären Gebrauch; Pilling, Knötchenbildung oder glänzende Stellen bei häufigem Gebrauch; natürliche Farb-, Struktur- und Maserungsunterschiede bei Massivholz, Furnieren, Stoffen und Leder; handelsübliches Quellen, Schwinden und feine Trockenrisse von Holz; Abweichungen zwischen Produktionschargen sowie geringfügige Maß- und Formabweichungen im Rahmen handwerklicher Toleranzen (sämtliche Maßangaben sind ca.-Angaben).

Ausdrücklich keinen Garantiefall stellen dar: durchgelegene, verschlissene oder eingedrückte Polsterungen, Kissen und Sitzflächen sowie handelsübliche und technisch nicht vermeidbare Änderungen von Form, Höhe und Härte von Polstern durch den gewöhnlichen Gebrauch bis zu 15 %.

(2) Selbstverschuldete Schäden und Pflegefehler: Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Belastung oder Behandlung; unsachgemäße oder unvollständige Montage, Eigenumbau oder eigene Reparaturen; Stöße, Schläge, Kratzer und mechanische Einwirkungen; Überschreitung produktspezifischer Belastungsgrenzen (insbesondere Springen oder Stehen auf Sitzflächen); Schäden durch Haustiere; Schäden durch Verschieben ohne geeigneten Bodenschutz (z. B. Filzgleiter); Missachtung der Pflege-, Reinigungs- und Montageanleitungen sowie Nutzung ungeeigneter Reinigungs- oder Pflegeprodukte.

(3) Äußere Einflüsse: Schäden durch direkte oder dauerhafte Sonneneinstrahlung, Hitze, Kälte, Feuchtigkeit, Trockenheit oder Heizungseinwirkung; Nutzung oder Lagerung im Außenbereich, in feuchten Räumen, Wintergärten, Kellern oder ungeeigneten Umgebungen; Farbveränderungen und Verfärbungen durch Licht, Wärme, Feuchtigkeit oder chemische Einflüsse; Kontakt mit Lösungsmitteln, Körperflüssigkeiten, Lebensmitteln, Kosmetika oder aggressiven Stoffen.

(4) Transport, höhere Gewalt und Folgeschäden: Transportschäden bei Selbstabholung, Eigentransport oder Transport durch vom Kunden beauftragte Dritte; Schäden im Zusammenhang mit Umzügen oder eigenständigem Wiederaufbau; Transportschäden bei der Anlieferung, die nicht unmittelbar bei Erhalt dokumentiert und auf dem Lieferschein vermerkt wurden; Schäden durch höhere Gewalt (Brand, Wasser, Sturm, Naturereignisse); indirekte Schäden und Folgeschäden (z. B. Nutzungsausfall, entgangener Gewinn); optische Abweichungen bei Nach- oder Ersatzlieferungen.

 

§6 Voraussetzungen für die Garantieleistung

Voraussetzung für Garantieansprüche ist, dass:

•    das Produkt ausschließlich privat im Innenbereich genutzt sowie sachgemäß zusammengebaut, aufgestellt und gepflegt wurde, insbesondere unter Beachtung der mitgelieferten Montage- und Pflegeanleitungen;

•    der Mangel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich an Belanoti gemeldet wird;

•    sichtbare Transportschäden bei Lieferung unmittelbar auf dem Lieferschein vermerkt und Belanoti innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden;

•    ein gültiger Kaufnachweis vorliegt und Belanoti angemessener Zugang zur Prüfung (insbesondere durch Fotos, Videos oder Vor-Ort-Prüfung) eingeräumt wird.

Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, erlischt der Garantieanspruch.

 

§7 Geltendmachung von Garantieansprüchen

(1) Garantieansprüche sind per E-Mail an info@belanoti.com zu richten. Beizufügen sind: Kaufnachweis mit Rechnungs- oder Bestellnummer, Modellbezeichnung, eine detaillierte Beschreibung des Mangels sowie aussagekräftige Fotos und/oder Videos.

(2) Unvollständige Reklamationen werden bis zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen ausgesetzt. Erfolgt keine Vervollständigung innerhalb von 30 Kalendertagen, gilt die Reklamation als zurückgezogen.

 

§8 Art und Umfang der Garantieleistung

(1) Nach Prüfung des Sachverhalts entscheidet Belanoti nach billigem Ermessen über die Art der Garantieleistung. In Betracht kommen insbesondere Reparatur, Austausch defekter Bauteile, Ersatzlieferung eines gleichwertigen Produkts (bei Nichtverfügbarkeit ein vergleichbares Ersatzprodukt) sowie anteilige Erstattung oder Gutschrift unter Anrechnung einer angemessenen Nutzungsentschädigung.

(2) Eine Reparatur, ein Austausch oder eine Ersatzlieferung führt nicht zu einem Neubeginn der Garantiezeit; es gilt die ursprüngliche Garantiezeit fort.

(3) Bei Unverhältnismäßigkeit der Reparatur oder des Austauschs – insbesondere wenn die Kosten den aktuellen Produktwert übersteigen – kann Belanoti stattdessen eine anteilige Erstattung anbieten. Bei nicht-wesentlichen Mängeln besteht kein Anspruch auf vollständigen Austausch oder vollständige Rückerstattung.

(4) Im Falle eines Austauschs gegen ein Ersatzprodukt erlischt die 5-Jahres-Garantie hinsichtlich des Ersatzprodukts; für dieses gilt ausschließlich die gesetzliche Gewährleistung.

 

§9 Abschluss der Reklamation

Eine Reklamation gilt als abgeschlossen, wenn der Kunde den von Belanoti vorgeschlagenen Lösungsweg akzeptiert und dieser umgesetzt wurde, der Kunde nicht innerhalb von 30 Kalendertagen auf ein Angebot von Belanoti reagiert, der Kunde ein nachweislich angemessenes Angebot wiederholt ablehnt oder erforderliche Nachweise nicht oder nicht vollständig erbracht werden.

 

§10 Ablehnung von Garantieansprüchen

Belanoti ist insbesondere dann berechtigt, Garantieansprüche abzulehnen, wenn die Reklamation unvollständig oder nicht fristgerecht eingereicht wurde, der Schaden nachweislich nicht auf einen Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen ist, der Schaden durch unsachgemäße Handhabung, Eigenmontage, Eigenreparatur oder Eigentransport verursacht wurde, der Mangel nicht unverzüglich nach Entdeckung gerügt wurde, der Käufer falsche Angaben gemacht oder den Zugang zur Prüfung verweigert hat oder die in §6 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Bei Bezug durch einen Geschäftskunden gilt zusätzlich § 377 HGB.

 

§11 Verhältnis zur gesetzlichen Gewährleistung

(1) Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 437 ff. BGB bleiben von dieser Garantie unberührt und werden weder eingeschränkt noch ersetzt. Diese 5-Jahres-Garantie ist eine freiwillige, zusätzliche Serviceleistung der Belanoti GmbH.

(2) Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Ablieferung; bei gebrauchten Produkten (insbesondere B-Ware, Outlet-Ware und Ausstellungsstücke) ein Jahr.

(3) Bei Lieferort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelten zusätzlich die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des jeweiligen Lieferlandes.

 

§12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Wohnsitzlandes des Käufers bleiben unberührt.

(2) Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Garantie ist Buchen (Odenwald), Deutschland.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen dieser Garantieerklärung bedürfen der Textform. Diese Erklärung ersetzt alle vorherigen Garantieerklärungen der Belanoti GmbH für Bestellungen ab dem Stichtag gemäß §2 (2).

_______________________________________________________

Belanoti GmbH · Buchen (Odenwald), Deutschland

Stand: 15. Mai 2026